Wir freiberuflichen Diätassistent*innen haben uns zusammen getan um den Verein der „Die freiberuflichen Diätassistent: innen e.V." zu gründen. Zu den Gründen erfahren Sie hier
mehr.
Hier schriftliche angepasste Auszüge aus der Satzung des Vereines. Die gesamte Satzung finden Sie am Ende der Seite, nach Bestätigung des Amtes. (Stand 27.07.2023)
Was für einen Zweck verfolgen wir?
Zweck des Vereins ist die Förderung, Unterstützung, Erweiterung und Etablierung des professionellen und eigenverantwortlichen Handelns freiberuflich/selbstständig tätige:r Diätassistent:innen in der ambulanten Ernährungsberatung und -therapie nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Es ist von gesellschaftlicher Wichtigkeit, dass sie von Ratsuchenden auch als die Expert:innen wahrgenommen und gefunden werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Wir wollen keinen Gewinn erwirtschaften.
Welche Ziele haben wir?
Folgende Ziele dienen der Erfüllung des Vereinszweckes:
1. Ausbau des Netzwerkes freiberuflich/selbstständig tätiger Diätassistent:innen
2. Unterstützung in der freiberuflichen/selbstständigen Tätigkeit
a. Verbesserung, Sicherung, Ausbau und Weiterentwicklung der Expertise der freiberuflich/selbstständig agierenden Mitglieder nach außen (z.B. gegenüber Entscheidungsträger:innen bei/in Krankenkassen, Politik etc.)
b. Vermittlung von Informationen, die zur beruflichen und persönlichen
Qualifizierung von freiberuflich/selbstständig tätigen Mitgliedern beitragen
c. Durchführung von regelmäßigen (fachlichen) Fortbildungsveranstaltungen
d. Schulung zu Themen, die betriebswirtschaftliche, rechtliche und weitere
Aspekte der Freiberuflichkeit/Selbstständigkeit der ambulant tätigen Mitglieder
3. Wahrnehmung der Interessen der freiberuflich/selbstständig tätigen Mitglieder in der Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit und damit Erhöhung der Sichtbarkeit (z.B. bei Ärzt:innen, Patient:innen, Kund:innen, „eigenen" Berufsgruppenangehörigen;
Auszubildenden/Student:innen, weiterer Therapeut:innen)
4. Zusammenarbeit mit eigenen und angrenzenden Disziplinen, Unternehmen etc.
5.Förderung gemeinsamer Veranstaltungen/Projekte
6. Sicherung der Qualität in der Ernährungsberatung und -therapie durch:
a. Qualitätsmanagement nach innen zur Sicherung einheitlicher Standards zur Qualitätssicherung der Leistungen der Kompetenzen der Mitglieder
b. Qualitätsmanagement nach außen zur Sicherung einheitlicher Standards zur Qualitätssicherung der Leistungen und besonders der Darstellung der Kompetenzen der Mitglieder
7. Ansprache und Vermittlung von Aufträgen und Projekten zwischen Kolleg:innen und möglichen Auftraggeber:innen.
8. Pflege eines gemeinsamen Internetauftritts durch Nutzung einer eigenen Website und diverser Social-Media-Plattformen
9. Produktneutrale Therapie, Beratung und Werbung.
Was möchten wir nicht sein?
Ein zweiter Berufsverband oder eine stille Plattform mit Mitgliedern, wo Personen nur zahlen und nicht aktiv mit wirken. Dieses sichern wir durch die Aufnahme Bedingungen. Auch möchten wir keine anderen Berufsgruppenangehörige oder anderer Ernährungsbezogener Berufe bzw. Tätigkeitsberufe ( Oecotropholog:innen, Ernährungswissenschaftler:innen, B. Sc./M. Sc. Diätetik/Ernährungstherapie) diskreditieren oder ähnliches. Wir möchten langfristig gemeinsam stark sein. Behalten uns aber erstmal vor den Stand der freiberuflichen Diätassistent:innen zu stärken und im weiteren Verlauf das Netzwerk zu erweitern.
Wer kann Mitglied werden? (Stand Juli 2023)
Ordentliches Mitglied können Diätassistent:innen (D); Diätolog:innen (A), Dipl.Ernährungsberater (CH), (examinierte) Dietitian (EU-weit) sowie Registered Dietitians (USA und Kanada) sowie alle gleichermaßen qualifizierten „dietitians" werden.
Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Sie können Fragen und Anregungen allgemeiner und spezieller Art an den Verein herantragen und Unterstützung vom Verein erwarten.
Die Mitglieder sind verpflichtet
- das Ansehen des Vereins zu wahren,
- den Verein im Erreichen seiner Ziele zu unterstützen,
- an mindestens 50 % der jährlichen Meetings/Treffen (online/in Präsenz/Hybrid) teilzunehmen sowie
- die Beiträge gemäß Beitragsordnung pünktlich zu entrichten
- die Mitarbeit eines Mitglieds ist ehrenamtlich
Vorraussetzungen für eine Mitgliedschaft.
- seit mindestens sechs Monaten nachweislich haupt- oder nebenberuflich im Bereich ambulanter Ernährungsberatung
und/oder -therapie freiberuflich/selbstständig tätig sind
- an mindestens 50 % der jährlichen Meetings/Treffen (online/in Präsenz/Hybrid) teilzunehmen sowie
- Inhaber:in eines (einschlägigen) gültigen Fortbildungszertifikates sind und
- die Ziele durch Unterschrift unter Verpflichtungserklärung (für Netzwerk und Website) anerkennen
- es muss Produktneutral beraten und gearbeitet werden.
Das Bedeutet für neue Mitglieder Sie müssen erst zu 50% an den Vereinsmeeting/Treffen (online/in Präsenz/Hybrid) teilnehmen,
und können dann einen Antrag stellen auf Mitgliedschaft.
Im laufe der Zeit wird die gesamte Vereinssatzung noch hier zu finden sein.
Ihre
„Die freiberuflichen Diätassistent: innen e.V."
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