Warum ein Verein?

Wir freiberuflichen Diätassistent*innen haben uns zusammen getan um den Verein der   „Die freiberuflichen Diätassistent: innen e.V." zu gründen. Zu den Gründen erfahren Sie hier mehr.

Hier schriftliche angepasste Auszüge aus der Satzung des Vereines. Die gesamte Satzung finden Sie am Ende der Seite.

 

Was für einen Zweck verfolgen wir?

 

Zweck des Vereins ist die Förderung, Unterstützung, Erweiterung und Etablierung des professionellen und eigenverantwortlichen Handelns freiberuflich/selbstständig tätige:r Diätassistent:innen in der ambulanten Ernährungsberatung und -therapie nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Es ist von gesellschaftlicher Wichtigkeit, dass sie von Ratsuchenden auch als die Expert:innen wahrgenommen und gefunden werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Wir wollen keinen Gewinn erwirtschaften.

Welche Ziele haben wir?

Folgende Ziele dienen der Erfüllung des Vereinszweckes:

 

1. Ausbau des Netzwerkes freiberuflich/selbstständig tätiger Diätassistent:innen

 

 

2. Unterstützung in der freiberuflichen/selbstständigen Tätigkeit

 

a.    Verbesserung, Sicherung, Ausbau und Weiterentwicklung der Expertise der freiberuflich/selbstständig agierenden Mitglieder nach außen (z.B. gegenüber Entscheidungsträger:innen bei/in Krankenkassen, Politik etc.)

 

 

b.    Vermittlung von Informationen, die zur beruflichen und persönlichen

 

Qualifizierung von freiberuflich/selbstständig tätigen Mitgliedern beitragen

 

 

c.     Durchführung von regelmäßigen (fachlichen) Fortbildungsveranstaltungen

 

 

d.    Schulung zu Themen, die betriebswirtschaftliche, rechtliche und weitere

 

Aspekte der Freiberuflichkeit/Selbstständigkeit der ambulant tätigen Mitglieder

 

 

 

3. Wahrnehmung der Interessen der freiberuflich/selbstständig tätigen Mitglieder in der Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit    und damit Erhöhung der Sichtbarkeit (z.B. bei Ärzt:innen, Patient:innen, Kund:innen, „eigenen" Berufsgruppenangehörigen;

 

Auszubildenden/Student:innen, weiterer Therapeut:innen)

 

 

4. Zusammenarbeit mit eigenen und angrenzenden Disziplinen, Unternehmen etc.

 

 

5.Förderung gemeinsamer Veranstaltungen/Projekte

 

 

6. Sicherung der Qualität in der Ernährungsberatung und -therapie durch:

 

a.    Qualitätsmanagement nach innen zur Sicherung einheitlicher Standards zur Qualitätssicherung der Leistungen der Kompetenzen der Mitglieder

 

b.    Qualitätsmanagement nach außen zur Sicherung einheitlicher Standards zur Qualitätssicherung der Leistungen und besonders der Darstellung der Kompetenzen der Mitglieder

 

 

7. Ansprache und Vermittlung von Aufträgen und Projekten zwischen Kolleg:innen und möglichen Auftraggeber:innen.

 

 

8. Pflege eines gemeinsamen Internetauftritts durch Nutzung einer eigenen Website und diverser Social-Media-Plattformen

 

9. Produktneutrale Therapie, Beratung und Werbung.

 

Was möchten wir nicht sein?

Ein zweiter Berufsverband oder eine  stille Plattform mit Mitgliedern, wo Personen nur zahlen und nicht aktiv mit wirken. Dieses sichern wir durch die Aufnahme Bedingungen.  Auch möchten wir keine anderen Berufsgruppenangehörige oder anderer Ernährungsbezogener Berufe bzw. Tätigkeitsberufe ( Oecotropholog:innen, Ernährungswissenschaftler:innen, B. Sc./M. Sc. Diätetik/Ernährungstherapie) diskreditieren oder ähnliches. Wir möchten langfristig gemeinsam stark sein. Behalten uns aber erstmal vor den Stand der freiberuflichen Diätassistent:innen zu stärken und im weiteren Verlauf das Netzwerk zu erweitern.

 

Wer kann Mitglied werden? (Stand Dezember 2023)

 

Ordentliches Mitglied können Diätassistent:innen (D); Diätolog:innen (A), Dipl.Ernährungsberater (CH), (examinierte) Dietitian (EU-weit) sowie Registered Dietitians (USA und Kanada) sowie alle gleichermaßen qualifizierten „dietitians" werden.

 

 

Rechte und Pflichten der Mitglieder.

 

Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Sie können Fragen und Anregungen allgemeiner und spezieller Art an den Verein herantragen und Unterstützung vom Verein erwarten.

 

 

Die Mitglieder sind verpflichtet

 

 

-          das Ansehen des Vereins zu wahren,

 

-          den Verein im Erreichen seiner Ziele zu unterstützen,

 

-          an mindestens 50 % der jährlichen Meetings/Treffen (online/in Präsenz/Hybrid) teilzunehmen sowie

 

-          die Beiträge gemäß Beitragsordnung pünktlich zu entrichten

 

-          die Mitarbeit eines Mitglieds ist ehrenamtlich

 

 

 

Vorraussetzungen für eine Mitgliedschaft.

 

 

-            seit mindestens sechs Monaten nachweislich haupt- oder nebenberuflich im Bereich ambulanter Ernährungsberatung       

          und/oder -therapie freiberuflich/selbstständig tätig sind

-        an mindestens 50 % der jährlichen Meetings/Treffen (online/in Präsenz/Hybrid) teilzunehmen sowie

 

-               Inhaber:in eines (einschlägigen) gültigen Fortbildungszertifikates sind und

-              die Ziele durch Unterschrift unter Verpflichtungserklärung (für Netzwerk und Website) anerkennen

-        es muss Produktneutral beraten und gearbeitet werden.

 

Die gesamte Vereinssatzung befindet sich weiter unten.

 

Ihre

 

„Die freiberuflichen Diätassistent: innen e.V."

 




Weitere Infos für Interessierte

Eingetragene Vereinssatzung

Download
Satzung DfDa Okt.23
Hier finden Sie unsere komplette Satzung zum Lesen und Speichern.
Satzung DfDa Okt. 23.pdf
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Mitgliedsantrag

 

Für Personen die bei uns Die freiberuflichen Diätassistent:innen e.V. Mitglied werden möchte, hier ein paar Eckpunkte zusammengefasst.

 

 

1)     Ordentliches Mitglied können sein: Diätassistent:innen (D); Diätolog:innen (A), Dipl. Ernährungsberater (CH), (examinierte) Dietitian (EU-weit) sowie Registered Dietitians (USA und Kanada) sowie alle gleichermaßen qualifizierten „dietitians".

 

Das bedeutet: Es können derzeit nur Personen mit den genannten Berufs- bzw. Studienbezeichnungen und einer „Ernährungstherapie-Erlaubnis“ in den Verein aufgenommen werden.

 

 

2)     Ein ordentliches Mitglied (s.o.) muss seit mindestens sechs Monaten nachweislich haupt- oder nebenberuflich im Bereich ambulanter Ernährungsberatung und/oder -therapie freiberuflich/selbstständig tätig sein.

 

 

Das bedeutet: Es muss aktuell eine eingetragene Steuernummer und die Meldung beim Gesundheitsamt vorhanden sein. Für die Sichtbarkeit sind ein Internetauftritt mit Impressum, die Postanschrift und vollständige Kontaktdaten auffindbar.

 

 

Wir nehmen aktuell keine Personen auf, die sich im Prozess der Gründung befinden oder weniger als 6 Monate freiberuflich tätig sind. Wir bitten um Verständnis, verweisen gerne auf Seminare, Workshops, Bücher und Kurse etc., in denen es Tipps für diese erste Zeit der Freiberuflichkeit gibt.

 

 

3)     Ein ordentliches Mitglied (s.o.) muss Inhaber:in eines (einschlägigen) gültigen Fortbildungszertifikates sein.

 

 

Es gelten aktuelle Zertifikate z.B. von VDD, VFED, Quetheb und DGE.

 

 

 

4)     Ein ordentliches Mitglied (s.o.) erkennt die Ziele und den Zweck des Vereins an und unterstützt diese durch Unterschrift unter Verpflichtungserklärung (für Netzwerk und Website) aktiv.

 

 

 

Das bedeutet: Mitglieder nehmen an mind. der Hälfte aller jährlich angebotenen Seminare/Webinare/Fortbildungsveranstaltungen teil - siehe Satzung.

 

 

 

Bitte lesen Sie sich vor einer Antragstellung die Satzung vollständig durch, wir prüfen jeden

 

Antrag händisch und im Vorstand.

 

 

 

Uns ist auch besonders wichtig

 

 

Ein ordentliches Mitglied (s.o.) gestaltet Produkt-neutrale Therapien, Beratungen und Werbung.

 

 

Wir unterstützen keinerlei Heilsversprechen explizit nur für eine Firma oder eine Marke – egal auf welchen möglichen Werbeflächen/-plattformen.

 

 

Das bedeutet einseitige, unlautere und unzulässige Werbung, unterstützen wir nicht.

 

 

 

 Bei weiteren Fragen, schreiben Sie uns gerne eine Email.

 

Ihre

 

„Die freiberuflichen Diätassistent: innen e.V."

 

 

 

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Beitragsordnung Die freiberuflichen Diät
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