WIR SIND IHRE PROBLEMLÖSER*INNEN für den gesamten Bereich Ernährung, Gesundheit und Therapie.
Unsere Leistungen beinhalten sowohl präventive als auch kurative/therapeutische Leistungen. Auf dieser Seite beschreiben wir, welche für Möglichkeiten Sie mit uns haben, um Ihr individuelles Ziel zu erreichen!
Wir nehmen uns Zeit, um mit Ihnen auf Augenhöhe zu kommunizieren, bieten Ihnen ein breites Spektrum an Inhalten an und verweisen auch an Kolleg*innen, wenn diese Spezialist*innen auf diesem Fachgebiet sind.
ERNÄHRUNGSTHERAPIE nach § 43 SGB V |
ERNÄHRUNGSBERATUNG nach § 20 SGB V |
Beispiele:
|
|
Tabelle: Katrin Mangold
THERAPEUTISCHE ANGEBOTE - ERNÄHRUNGSTHERAPIE § 43 SGB V
Eine THERAPIE richtet sich immer an eine erkrankte Person und hat als
Ziel einen individuellen Vorstellung zur VERBESSERUNG DER KRANKHEITSSITUATION. Durch eine Optimierung der Lebensmittel- und Speiseauswahl lassen sich die Erkrankungen verbessern,
Beschwerden lindern und oft auch Medikamente besser anpassen oder zum Teil sogar einsparen.
In der Regel erfolgt eine Ernährungstherapie in einer Einzelberatung. Bei manchen Krankheitsbildern können
auch Gruppenschulungen angeboten werden, damit Betroffene einen besseren Austausch untereinander haben.
Hierzu benötigen Sie eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
Text: Nicole Erfurth und Nancy Lau
Aber auch ohne Diagnose können wir gemeinsam einen Weg gehen für Ihre GESUNDHEITSFÖRDERUNG.
Wir bieten Ihnen:
Diese Angebote, von zertifizierten Anbietenden durchgeführt, werden von der Krankenkasse bezuschusst.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem*r beratenden Diätassistent*in oder bei Ihrer Krankenkasse.
Text: Nicole Erfurth und Nancy Lau
Zertifizierte Diätassistent*innen erfüllen die „Anbieterqualifikation für Ernährungsfachkräfte“, die im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen gefordert wird.
Hier
gehts zum Leitfaden Primär Prävention
Dies eine Voraussetzung für eine (anteilige) Kostenübernahme der Krankenkassen für Ernährungsberatung und –therapie gemäß den Vorgaben nach §§ 20 und 43 SGB V.
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt mit Nachweis für die Krankenkasse.
Individuelle Einzelberatung bzw. Ernährungstherapie:
Für einen Kostenzuschuss der Krankenkasse benötigen Sie eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
oder eine Empfehlung zur primär
Prävention/Gesundheitsförderung
Präventionskurs gemäß § 20 SGB V:
Versicherte erhalten den anteiligen Kassenzuschuss nach erfolgter Teilnahme von 80 % der Kursmaßnahme.
Dafür werden von Ihnen als Versicherte*r
- das Kurszertifikat,
- die Rechnung der Präventationsmaßnahme und
- die Teilnahmebescheinigung
bei der Krankenkasse eingereicht.
(Alle Dokumente erhalten Sie bei uns Diätassistent*innen)
Erkundigen Sie sich aber, bitte vorher in welchem Umfang der von Ihnen gewünschte Kurs von Ihrer Kasse zertifiziert ist und bezuschusst wird.
Die freiberuflichen
Diätassistent*innen